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OLG Schleswig, 07.09.2006 - 11 U 16/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durch das Kreisveterinäramt vorgenommene BSE-Tests als zur Vorbereitung eines Verwaltungsaktes dienende hoheitliche Tätigkeit; Haftung eines Kreises für Fehler des als Verwaltungshelfer beauftragten Untersuchungslabors nach amtshaftungsrechtlichen Grundsätzen; Regelung ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 14.01.2005 - 4 O 99/04
- OLG Schleswig, 07.09.2006 - 11 U 16/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.02.2006 - III ZR 131/05
Haftung kommunaler Gebietskörperschaften oder der Länder für fehlerhafte …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.09.2006 - 11 U 16/05
Die BSE-Tests dienen der Vorbereitung eines anschließend zu erlassenden Verwaltungsakts, mit dem entweder die Freigabe des Fleisches des Schlachttieres oder dessen Vernichtung angeordnet wird (BGHZ 161, 7, 11; BGH VersR 2006, 698 ff.; LG Köln, NVwZ-RR 2004, 694, 695).Für etwaige Fehler bei der Durchführung oder Dokumentation des BSE-Tests haftet allerdings der Beklagte, weil er das Labor mit der Erfüllung eigener Verwaltungsfunktionen beauftragt hat (BGH VersR 2006, 698 ff.).
- BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92
Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.09.2006 - 11 U 16/05
Gegenvorstellungen, Erinnerungen an die Erledigung eines Antrags, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden sind deshalb als Rechtsmittel im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB anzusehen (BGHZ 123, 1, 7 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2004 - 9 A 1779/04
Zweckrichtung von BSE-Untersuchungen (Bovine Spongiforme Encephalopathie) gemäß § …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.09.2006 - 11 U 16/05
Die BSE-Tests dienen der Vorbereitung eines anschließend zu erlassenden Verwaltungsakts, mit dem entweder die Freigabe des Fleisches des Schlachttieres oder dessen Vernichtung angeordnet wird (BGHZ 161, 7, 11; BGH VersR 2006, 698 ff.; LG Köln, NVwZ-RR 2004, 694, 695).