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   OLG Schleswig, 07.09.2006 - 11 U 16/05   

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https://dejure.org/2006,11190
OLG Schleswig, 07.09.2006 - 11 U 16/05 (https://dejure.org/2006,11190)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.09.2006 - 11 U 16/05 (https://dejure.org/2006,11190)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. September 2006 - 11 U 16/05 (https://dejure.org/2006,11190)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durch das Kreisveterinäramt vorgenommene BSE-Tests als zur Vorbereitung eines Verwaltungsaktes dienende hoheitliche Tätigkeit; Haftung eines Kreises für Fehler des als Verwaltungshelfer beauftragten Untersuchungslabors nach amtshaftungsrechtlichen Grundsätzen; Regelung ...

  • Judicialis

    GG Art. 34; ; BGB § 839

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 131/05

    Haftung kommunaler Gebietskörperschaften oder der Länder für fehlerhafte

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.09.2006 - 11 U 16/05
    Die BSE-Tests dienen der Vorbereitung eines anschließend zu erlassenden Verwaltungsakts, mit dem entweder die Freigabe des Fleisches des Schlachttieres oder dessen Vernichtung angeordnet wird (BGHZ 161, 7, 11; BGH VersR 2006, 698 ff.; LG Köln, NVwZ-RR 2004, 694, 695).

    Für etwaige Fehler bei der Durchführung oder Dokumentation des BSE-Tests haftet allerdings der Beklagte, weil er das Labor mit der Erfüllung eigener Verwaltungsfunktionen beauftragt hat (BGH VersR 2006, 698 ff.).

  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.09.2006 - 11 U 16/05
    Gegenvorstellungen, Erinnerungen an die Erledigung eines Antrags, Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden sind deshalb als Rechtsmittel im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB anzusehen (BGHZ 123, 1, 7 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2004 - 9 A 1779/04

    Zweckrichtung von BSE-Untersuchungen (Bovine Spongiforme Encephalopathie) gemäß §

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.09.2006 - 11 U 16/05
    Die BSE-Tests dienen der Vorbereitung eines anschließend zu erlassenden Verwaltungsakts, mit dem entweder die Freigabe des Fleisches des Schlachttieres oder dessen Vernichtung angeordnet wird (BGHZ 161, 7, 11; BGH VersR 2006, 698 ff.; LG Köln, NVwZ-RR 2004, 694, 695).
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